Entsprechenserklärung
Die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex sind auf die Verhältnisse einer Aktiengesellschaft zugeschnitten. Soweit diese
Empfehlungen bei der AG & Co. KGaA aufgrund rechtsformspezifischer
Besonderheiten funktional die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe
betreffen, wendet Dräger die Empfehlungen sinngemäß auf die Drägerwerk
Verwaltungs AG an.
Die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihren Vorstand, und der Aufsichtsrat erklären, dass die Drägerwerk AG & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am 16. Dezember 2009 bis zum 2. Juli 2010 entsprochen hat und ihnen in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit dem 3. Juli 2010 entsprochen hat und entsprechen wird. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
1. Die ein Stimmrecht gewährenden (Kommandit-) Stammaktien wurden bis zur letzten Hauptversammlung direkt bzw. indirekt nur von den Mitgliedern der Familie Dräger gehalten. Die Empfehlung, einen Gesellschaftsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre in der Hauptversammlung zu bestellen, war deshalb gegenstandslos (Ziffer 2.3.3 Satz 3 des Kodexes). Zukünftig wird ein Gesellschaftsvertreter bestellt werden.
2. Bei der Besetzung des Vorstandes lässt sich der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten und nicht von deren Geschlecht. Insoweit entspricht der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht der Empfehlung in Ziffer 5.1.2. Satz 2 des Kodexes. Ab 01. Januar 2011 wird eine Vorstandsposition von einer Frau besetzt werden aufgrund ihrer Qualifikation.
Lübeck, im Dezember 2010
Die persönlich haftende Gesellschafterin, vertreten durch ihren Vorstand, und der Aufsichtsrat erklären, dass die Drägerwerk AG & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am 16. Dezember 2009 bis zum 2. Juli 2010 entsprochen hat und ihnen in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit dem 3. Juli 2010 entsprochen hat und entsprechen wird. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
1. Die ein Stimmrecht gewährenden (Kommandit-) Stammaktien wurden bis zur letzten Hauptversammlung direkt bzw. indirekt nur von den Mitgliedern der Familie Dräger gehalten. Die Empfehlung, einen Gesellschaftsvertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre in der Hauptversammlung zu bestellen, war deshalb gegenstandslos (Ziffer 2.3.3 Satz 3 des Kodexes). Zukünftig wird ein Gesellschaftsvertreter bestellt werden.
2. Bei der Besetzung des Vorstandes lässt sich der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten und nicht von deren Geschlecht. Insoweit entspricht der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht der Empfehlung in Ziffer 5.1.2. Satz 2 des Kodexes. Ab 01. Januar 2011 wird eine Vorstandsposition von einer Frau besetzt werden aufgrund ihrer Qualifikation.
Lübeck, im Dezember 2010